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   RG, 22.01.1904 - 6217/03   

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https://dejure.org/1904,443
RG, 22.01.1904 - 6217/03 (https://dejure.org/1904,443)
RG, Entscheidung vom 22.01.1904 - 6217/03 (https://dejure.org/1904,443)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1904 - 6217/03 (https://dejure.org/1904,443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf es auch zur Bildung der Ferienkammern oder Feriensenate einer Anordnung des Präsidiums? 2. Ist eine Ferienkammer, die nicht auf einer Anordnung des Präsidiums beruht, als ein nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht im Sinne des § 377 Nr. 1 St.P.O. anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 37, 59
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 541/62

    Rechtsmittel

    Bei den Entscheidungen, die sich mit der Einrichtung und Besetzung der Ferienkammern befassen (RGSt 37, 59, 60; 40, 84, 85; 54, 252, 253; BGHZ 9, 30, 33 [BGH 10.02.1953 - IV ZB 87/52]; BGHSt 15, 217, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60], geht es vielmehr um die Frage, wer die Bildung von Ferienkammern anordnet.

    Schon RGSt 37, 59, 60 führt aus, daß es sich "auch bei der, während der Gerichtsferien erfahrungsmäßig in größerem Umfange erfolgenden, Beurlaubung von Gerichtsmitgliedern um deren dauernde Verhinderung im Sinne des § 62 (jetzt 63) Abs. 2 GVG handelt".

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Das Reichsgericht hat in RGSt 37, 59, 61 ausgesprochen, die anderweite Bildung und Besetzung der für die Dauer der Ferien zu errichtenden Kammern und Senate habe gemäß §§ 62 Abs. 2, 63 GVG (jetzt §§ 63 Abs. 2, 64 GVG) durch Beschluß des Präsidiums zu erfolgen.
  • BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60

    Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach

    Bei dieser Sachlage kann unerörtert bleiben, ob die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung auch deshalb begründet wäre, weil nicht das Präsidium, sondern der Landgerichtspräsident die Ferienstrafkammern gebildet hatte, §§ 63 Abs. 2, 64 Abs. 1, 201 GVG (vgl. hierzu RGSt 37, 59; 40, 84).
  • BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52

    Rechtsmittel

    Die Gesetzmässigkeit der Aufstellung und Abänderung des Geschäftsverteilungsplans unterliegt jedoch der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. RGSt 37, 59).
  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 143/64

    Voraussetzungen für die Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Anforderungen

    Denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründen kann, ein Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachtenden Normen (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 14.06.1966 - Ia ZR 63/64

    Anforderungen an die Geltendmachung der Besetzungsrüge - Anforderungen an den

    Damit ist zugleich regelmäßig eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO gegeben, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vorsitzende des Spruchkörpers im Einzelfall die mitwirkenden Richter in einer den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuwiderlaufenden Weise berufen hat; denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründet, ein Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die Normen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 20.10.1965 - Ib ZR 130/64

    Entzug eines gesetzlichen Richters auf Grund der Überbesetzung des Senats -

    Denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründen kann, ein Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die Normen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 72/51

    Rechtsmittel

    Aus solchen Gründen ist die Bestellung eines Hilfsrichters oder Gerichtsassessors zum Vorsitzenden einer ordentlichen Strafkammer und einer Ferienstrafkammer nach den Grundgedanken der §§ 66, 201 (früher §§ 65, 203) GVG stets für unzulässig erachtet worden (RGSt 18, 307; 37, 59; 54, 252).
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 112/64

    Verfahrensrüge wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung - Änderung der

    Denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründen kann, ein Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachtenden Normen (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
  • BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 54/64

    Unterlassung der Verwendung eines bestimmten Warenzeichens - Entziehung des

    Damit ist zugleich regelmäßig eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO gegeben, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vorsitzende des Spruchkörpers im Einzelfall die mitwirkenden Richter in einer den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuwiderlaufenden Weise berufen hat; denn zu den Vorschriften, deren Verletzung die Annahme begründet, ein Bericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt, gehören auch die formen, die bei der Geschäftsverteilung vom Präsidium des Gerichts zu beachten sind (RGSt 37, 59; BGHSt 3, 353, 355 [BGH 06.01.1953 - 2 StR 162/52]; 9, 107 [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]; BGHZ 22, 142, 148) [BGH 15.11.1956 - III ZR 84/55].
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